Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit,
offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem
Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare
schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen
gemäß §§ 478, 479 BGB.
(4) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des
Herstellers.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware
dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für
später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist
die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten
Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen,
sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt
nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit,
offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem
Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
(3) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare
schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen
gemäß §§ 478, 479 BGB.
(4) Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibung
des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des
Herstellers.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware
dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für
später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist
die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten
Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen,
sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt
nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des
Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.